EU-Holzhandelsverordnung

Selbsterklärung der Solida Holz GmbH zur EUTR 995/2010


Die EUTR oder auch EU Verordnung 995/2010 genannt ist das europäische Gesetz zur Verminderung des illegalen Holzeinschlages. Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz in dem europäischen Binnenmarkt. Dabei werden zwei Akteure unterschieden, der Marktteilnehmer und der Händler. Ein Marktteilnehmer ist ein Unternehmen, das erstmalig das Inverkehrbringen der Ware in die EU veranlasst, anders bezeichnet der Importeur der Ware. Händler sind Unternehmen die bereits in Verkehr gebrachte Waren innerhalb des Binnenmarktes veräußern.

Der Marktteilnehmer unterliegt der Sorgfaltspflicht. Er muss „Sorge“ tragen, dass der Import von illegal eingeschlagenem Holz unterbunden wird. Wie das umgesetzt werden soll regelt der Artikel 6 der Verordnung. Die Sorgfaltspflicht besteht aus drei Elementen: Der Informationsbeschaffung bzw. Bereitstellung, der Risikobewertung und der Entwicklung von Risikominderungsverfahren.

Die Händler unterliegen nach der Verordnung der Aufbewahrungspflicht. Sie müssen mindestens fünf Jahre lang nachweisen, bei wem sie die Ware gekauft haben und an wen sie die Ware verkauft haben.

Die Solida Holz GmbH befürwortet die europäische Holzverordnung zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages und unterstützt die Zertifizierung von eigenen Lieferanten in den Herkunftsländern, um die nachhaltige Forstwirtschaft zu fördern. Das Unternehmen ist nach Definition der Verordnung Händler und Marktteilnehmer.

Die GmbH verpflichtet sich die Anforderungen der EUTR umzusetzen. Der Import von illegal eingeschlagenem, verarbeitetem und gehandeltem Holz wird durch geeignete Maßnahmen, wie von der EUTR vorgeschrieben, ausgeschlossen. Die Kunden des Unternehmens sind Händler. Sofern sie die Anforderungen, die sich aus der ordentlichen Buchführung ergeben erfüllen, unterliegen sie im Sinne der EUTR keinerlei weiteren Verpflichtung.